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Geschrieben von mama von joshua am tab am 20.03.2021, 11:01 Uhr

für alle die nicht wissen was Pflichtfahrstd. bedeutet

Das sind die Sonderfahrten, sorry aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch nicht wenn nan vorher Gabelstapler gefahren ist.
Gefahrenbremsung mit höherer Geschwindigkeit, Kurven richtig anfahren, richtiges Auffahren auf die Autobahn, überholen und auch wieder abfahren, Bahnübergänge und auch Einparken in allen Varianten, fahren im überfüllten Stadtverkehr das sind Dinge die man mit einem Gabelstapler nicht üben kann.
Entweder wart ihr da vorher schon mit einem Auto am üben oder was du sagst passt nicht so ganz.

Es gibt zwar für die Fahrstunden vor den Sonderfahrten keine Mindestanzahl, aber der Fahrlehrer darf gem passender Verordnung die Sonderfahrten erst durchführen, wenn er sich vom Können und dem Umsetzen der Anforderungen überzeugt hat. Und das geht sicher nicht, indem man jemandem ins Gesicht schaut.

Kann ich also so nicht glauben, zumal die Fahrschulen bis März in Rlp 10 Wochen Zwangspause hatten und nur die ausbilden durften, die vorweisen konnten dass sie die Fahrerlaubnis für die Arbeit benötigen und dies auch vom Arbeitgeber bestätigt werden musste, was beim begleiteten Fahren im nichtelterlichen Ausbildungsbetrieb nicht gegeben ist.

 
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