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Geschrieben von mama.frosch am 15.05.2009, 21:54 Uhr

evtl. rein rechtlicher aspekt=

käme vielleicht komisch, wenn gesetzlich die abgabe von alkohol an unter 16-bzw. 18jährige verboten ist und das jugendamt als offizielle institution in einem quasi öffiziellen brief alkoholkonsum im privaten rahmen guthieße.

 
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