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Geschrieben von Svenni am 08.10.2008, 17:11 Uhr

Dringend! Wann kann man um ein Jahr zurückgestuft werden - freiwillig?

hallo,
ich muß unbedingt wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Kind von Klasse 7 (Realschule) zurück in Klasse 6 gestuft werden kann.
Wie "schlecht" muss es sein?
Haben Eltern hier Mitspracherecht?
Geht das auch zum Halbjahr?
Wir sind in S-H.
LG Svenni

 
6 Antworten:

Re: Dringend! Wann kann man um ein Jahr zurückgestuft werden - freiwillig?

Antwort von hgmeier am 08.10.2008, 18:34 Uhr

Es dürfte normalerweise einfacher sein das Kind in die 7. Klasse einer Hauptschule zu schicken als eine Rückstufung (insbesondere innerhalb des Schuljahres) durchzubekommen. Rückstufungen erfolgen normalerweise am Ende des Jahres bzw. bei ernormen Fehlzeiten.

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Re: Dringend! Wann kann man um ein Jahr zurückgestuft werden - freiwillig?

Antwort von Makri am 08.10.2008, 18:55 Uhr

Kann dir leider nur was über Grundschule in NRW sagen: dort kann auf Wunsch der Eltern auch zum Halbjahr die Klasse gewechselt werden.
Frag doch einfach an deiner Schule nach!

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Re: Dringend! Wann kann man um ein Jahr zurückgestuft werden - freiwillig?

Antwort von mirage am 08.10.2008, 19:37 Uhr

Hier in Hessen geht zum Ende des Schuljahres oder auch zum Halbjahr.

Ich würde es aber lieber eine Klasse wiederholen lassen, anstatt das Kind auf die Hauptschule zu schicken.

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Re: Dringend! Wann kann man um ein Jahr zurückgestuft werden - freiwillig?

Antwort von Svenni am 08.10.2008, 19:53 Uhr

Hallo,
danke erstmal.
Ein Wechsel auf die HS kommt gar nicht in Frage. Sie hat im Moment einfach emotional eine Menge wegzupacken, dazu kommen enorme Wissenslücken (die sich seit der Grundschule aufgebaut haben). Ideal wäre ein Wechsel in die darunterliegende Klasse, das würde ihr Zeit geben, Versäumtes aufzuholen und psychisch auch wieder auf die Höhe zu kommen. Wir haben am 27. nun einen Termin mit dem Direktor, wenn wir Glück haben, lassen sie sie sogar noch vor dem Halbjahr wechseln...es wurde sowas angedeutet.
Mal sehen.
LG Svenni

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Re: Dringend! Wann kann man um ein Jahr zurückgestuft werden - freiwillig?

Antwort von sylea am 08.10.2008, 20:47 Uhr

hallo,
ich hatte meinen im halbjahr von gy 8 auf gy 7 runterstufen lassen. hatte keine probleme damit! die entscheidung lag beim rektor, und der meinte da platz in der gy 7 war, ging es. wenn die klasse voll gewesen wäre, hätte es wohl nicht geklappt.

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Re: Dringend! Wann kann man um ein Jahr zurückgestuft werden - freiwillig?

Antwort von Emily am 09.10.2008, 11:29 Uhr

Ich glaub was du meinst heißt nicht zurückstufen, sondern freiwillig wiederholen. Das geht in jeder Schulform problemlos, wenn Eltern oder Schüler das wollen. Gezwungen werden kann kein Kind.

Wir haben bei unserem Großen letztes Jahr drüber nachgedacht, haben es dann aber sein lassen, weil er nicht wollte (er hat im 1. Halbjahr nichts für die Schule getan, wir hatten zuhause durch diverse Krankheiten etc. totales Chaos und das hat er ausgenutzt *gr*). Letztendlich hat er dann das Jahr nicht geschafft und wiederholt jetzt.

Es wäre aber möglich gewesen, ihn zurückgehen zu lassen. Die Entscheidung muss spätestens bis 1 Woche nach Erhalt des Zwischenzeugnisses gefallen sein, vorher geht aber auch jederzeit. Manchmal wird es knapp - wenn zuviele zurück wollen und die anderen Klassen dadurch übervoll würden -, dann kann der Schulleiter einen Teil der Schüler ablehnen. Kommt aber eher selten vor, meistens klappt es gut.

Das wird dann übrigens nicht als Wiederholen gewertet und selbst wenn dann das Klassenziel der vorherigen Stufe nicht erreicht wird, darf man trotzdem in die höhere Klasse vorrücken, weil man es ja schon mal geschafft hatte...

Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt .

Emily

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