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Geschrieben von Petra28 am 10.06.2019, 17:38 Uhr

Das würde mich rebellisch machen.

Er hat nicht geschwänzt, er hatte ja eine Krankschreibung. Und mit einer solchen muss man nicht zwingend zu Hause bleiben, zumindest als Arbeitnehmer nicht. https://www.ra-poeppel.de/was-darf-ich-waehrend-der-krankschreibung-machen/

Ich würde darauf bestehen, dass er die Arbeiten nachschreiben darf, vorallem dann, wenn es um die weitere Laufbahn entscheidend wäre.

 
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