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Geschrieben von mausebär2011 am 10.01.2019, 18:11 Uhr

Das der Handel viel wegwirft liegt aber nicht nur an ihnen

Da könnte es dann aber schnell ärger geben wenn der Chef das mitbekommt.

Die Backwaren müssen ja ausgezeichnet werden. Hinten auf dem Etikett steht auch immer die Uhrzeit wann es gebacken bzw aus dem froster geholt wurde.
Würden sie morgens gebackenes brot im Lager "verstecken" und abends um 17uhr mit "gebacken um 16.45uhr" auszeichnen, wäre das ganz sicher min eine Abmahnung wert. Wahrscheinlich sogar eine Kündigung.
So kann ja zb auch nichtnachverfolgt werden welche Brote ggf vernichtet werden müssen falls mal etwas passiert. Zb könnten Brote die um 09uhr gebacken wurden mit Reinigungsmitteln in Berührung gekommen sein. Wurden anschließend aber über den Tag verteilt mit zig verschiedenen Uhrzeiten bezeichnet. Dann müsste alles entsorgt werden weil man nicht mehr nachvollziehen kann welche Brote betroffen sind.
Ist hier noch nie vorgekommen. Aber von Rückrufen diverser Lebensmittelhersteller hat man ja doch hin und wieder gehört.

 
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