Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von basis am 05.05.2019, 22:08 Uhr

Ich brauche euren Rat

Wie gesagt, menschlich alles voll nachvollziehbar, gerade bei Assi-Kommentaren der Belegschaft. Ich wollte auch nie vor der 12. Woche was sagen, hab mich dann aber eben auch nicht auf Teile des MuSchG beziehen können.

Du wirst sicher keine FG von Wäschewaschen oder mal was schweres heben haben. Gerade beim Schweren Heben geht es um den Schutz des mütterlichen Rückens, nicht des Babys, das wird dadurch - und schon gar nicht jetzt, einen Schaden nehmen. Inwiefern eure Bewohner gefährlich für dich sind, kann ch nicht einschätzen, aber gerade dafür gibt es ja das BV.

Es ist deine Entscheidung und wenn es wirkliche, andere medizinische Gründe gibt, dann stellt sich doch die Frage auch nicht, denn dann muss der Arzt dich eh AU schreiben und du lehnst das schlichtweg nicht ab das betrifft dann aber genauso auch Tagschichten. Nur in Nachtschichten AU oann ja ncht sein. Und wenn es schwerwiegend ist, dann ist das ja wahrscheinlich auch dauerhaft, überwiegt ein BV und landest nach sechs Wochen im Krankengeld ohne Chance auf BV so lange der Grund für die AU besteht. Und auch wenn das schwangerschaftsbezogen keine Auswirkungen auf das EG hat, muss man sich das halt überlegen.

Frage ist auch, wie lange willst du das durchziehen? Ich weiß ja nicht, wie oft du Nachtschicht hast, aber meinst du nicht, es fällt auf, wenn du immer nur zur Nachtschicht krank wirst? Bis zum Ende des 1. Trimesters sind noch 7 Wochen.

Es ist deine Entscheidung und die brauchst du vor niemandem rechtfertigen. Chance ist auch sehr groß, dass es nicht auffliegt, falls die AU nicht so wirklich begründet gewesen wäre. Gibt genug Schlüssel, die man da ranziehen kann und ob Frau das dann hatte, kann eh keiner nachweisen.

Ich kann deine Überlegungen alle nachvollziehen, ich merke nur an, es bitte bis zum Ende zu denken. Ansonsten bin ich da bei Felica. Wenn man das Herz schlagen sieht und das MuSchG in Anspruch nehmen will, mit dem AG reden. Man kann den AG auch zur Verschwiegenheit gegenüber den Kollegen verpflichten. Inwiefern das dann tatsächlich umgestezt wird, hat man aber leider als AN immer die schlechteren Karten, denn man wird wohl kaum klagen. wenn sich der AG nicht dran hält.

 
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