Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von basis am 05.05.2019, 20:20 Uhr

Ich brauche euren Rat

Wenn du das für dich so einschätzt, dann ist das deine Entscheidung.

Deine "Ruhe" hast Du ja sonst am Tag. Inwiefern dein Job an sich gefährlich ist, musst du einschätzen. Ja, das Mutterschutzgesetz untersagt Nachtarbeit, dafür musst du es aber eben dem AG mitteilen und der hat dich unverzüglich vom Nachtdienst freizustellen und die Gefährdungsbeurteilung zu machen.

Ob du dich stattdessen ohne medizinischen Grund Arbeitsunfähig schreiben lässt ist allein deine Entscheidung - und die des Arztes. der das Attest ausstellt.

Die kann ich seelisch nachvollziehen, versteh mich nicht falsch. Aber grundsätzlich finde ich es in jeder Hinsicht "richtiger", wenn man sich auf etwas aus dem MuSchG beziehen will, das eben auch darüber zu machen und nicht über ein im Grunde falsches Attest.

Wie gesagt... menschlich natürlich nachvollziehbar, rechtlich....

 
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