Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 21:28 Uhr

Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Ich danke dir für deine unterstützenden Worte! Befristete Verträge, und befristete Teilstunden fallen im Laufe des Beschäftigungsverbotes ohne Chance weg, das ist tatsächlich so. Bei mir ist’s eben eine besonders doofe Nummer, weil es schon seit 7 Jahren so läuft, begründet durch befristete Mittel, die der AG natürlich auch immer planen muss - auch wenn diese sehr wahrscheinlich verlängert werden. Es reicht schon ein Wechsel im Parlament und zack, sieht das Ganze schon wieder ganz anders aus. Ich bin auch weit entfernt davon, kein Verständnis für meinen AG zu haben, sonst wäre ich vermutlich tatsächlich nicht mehr in der Berufssparte unterwegs.

Ich hatte halt gedacht, ob es in so einem Falle
Optionen gibt, den Berechnungszeitraum fürs Elterngeld zu verschieben, aus guten Gründen. Aber auch da musste ich nun erfahren: geht nicht.

Bleibt mir nur zu hoffen, dass ich mit dem AG eine gemeinsame Lösung finde. Vielleicht durch rechtlichen Beistand und Unterstützung im Sinne des Arbeitsrechts.

Zum Thema zusätzliche Beschäftigung im BV: ich bin ärztlich verordnet im Beschäftigungsverbot und soll keiner Tätigkeit mehr nachgehen. Da möchte ich auch keine Sonderregeln erwirken, denn die Entscheidung hat seinen Grund. Nach über 8 Jahren Kinderwunsch gehe ich da keine Risiken ein .

 
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