Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Frauli am 06.11.2013, 9:30 Uhr

Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Hallo,
ich hätte mal eine Frage.
Ich habe für mein 1. Kind 2Jahre Elternzeit beantragt, welche jetzt Anfang Januar endet. Jetzt bin ich erneut schwanger (8. Woche). Muss ich das meinem Arbeitgeber sofort mitteilen? Ich würde ja wieder wie in der ersten Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot fallen - aber wann??? vor Ende der Elternzeit oder im Anschluss daran? Muss ich das meinem AG dann ab der 10/12. Woche sagen?...das wäre ja noch vor Januar.
Ich hoffe die Frage ist verständlich.... bei wem kann ich mich diesbezüglich informieren oder worauf kann ich mich berufen, wenn ich meinem AG informiere.
Hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten.

 
9 Antworten:

Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 10:03 Uhr

rechnet deine Firma anfang Januar mit dir? Dann wäre es nur fair es gleich zu sagen. Du musst aber nicht. genau wie man das bv ja von heute auf morgen einreichen darf.

meine gyn hätte mir auch ein bv ausgestellt aber ich bleibe in meiner elternzeit. das bv wäre zwar finanziell sehr lukrativ, aber wenn mit der Schwangerschaft was schief geht, muss ich natürlich arbeiten gehen. da ich keinen kita-Platz habe, war mir das zu riskant auch wenn mir so nun etliche tausend Euro durch die Lappen gehen.  

Du könntest deine elternzeit im Grunde auch vorzeitig beenden mit der Frist von sieben Wochen aber das lohnt sich bei dir jetzt ja gar nicht mehr da dann ja eh die alte elternzeit rum ist.

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Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von Frauli am 06.11.2013, 10:23 Uhr

Hey,
Danke!
Elternzeit vorher beenden? Beim Bundesministerium für Familien etc. wurde mir gerade mitgeteilt, dass die EZ erst auslaufen würde und eine Verkürzung der EZ nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen würde . Da ich ja noch am Anfang der Schwangerschaft stehe. - aber was hätte mein AG davon? ;-(.
Möchte schon noch ein wenig abwarten, bis ich ihn informiere, man weiß ja nie. Hätte auch das gleiche Betreuungsproblem, wenn etwas schief gehen würde.

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Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 10:30 Uhr

ja du bräuchtest dafür die Einwilligung von der Firma. da sie keinen Vorteil davon hat, würde ich nicht mit einer Genehmigung rechnen. das Theater würde ich mir also sparen zumal es sich bei dir ja offensichtlich nur um 1-2 Wochen handelt.

was ist denn der aktuelle Stand bei deiner Firma? Das dritte Jahr hättest du ja inzwischen fast schon genehmigen müssen. rechnen die mit dir? Habt ihr mal gesprochen? also auch wenn es sicher sehr früh ist, so hast du ja im Grunde nicht viele Möglichkeiten. wenn du nicht Bescheid sagst und es geht was schief, kannst du die elternzeit nicht ohne Einwilligung verlängern. sagst du Bescheid, wissen die wenigstens Bescheid und wenn was passiert ist es die gleiche Situation. außer du hast eine nette Firma die dir dann das dritte Jahr bewilligt. aber das wird nur passieren wenn du jetzt schon mit denen sprichst. manchmal gibt es ja doch verständnisvolle Menschen in Führungsposition. schwierig.

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Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 10:35 Uhr

ich würde ja sagen frag mal im rechtsforum aber Frau bader gibt leider immer nur sehr allgemein gültige antworten bei denen man selten schlauer ist wenn es eben nicht der standard-fall ist :-( aber ich denke rechtmäßig ist es klar wie es bei dir ist. hast du das 3. Jahr nicht beantragt musst du im Falle eines nicht mehr gültigen bv arbeiten gehen. einen Anspruch auf elternzeit hast du nicht zwingend. beantragst Du jetzt noch rechtzeitig das dritte Jahr, geht dir genau wie mir gehalt und elterngeld flöten (von den 300 euro plus geschwisterbonus mal abgesehen). wie gesagt, ich habe mich für den sicheren weg entschieden. immerhin haben wir ein anrecht auf mutterschaftsgeld, sind ja immerhin zwölf Wochen volles Gehalt :-D

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Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von Christine70 am 06.11.2013, 13:06 Uhr

ich würde der firma sofort bescheid geben, weil sie müssen ja planen und evtl. hat deine "aushilfe" ja die kündigung bekommen?

ich kenn das nur von einer bekannten, da war es genauso. wurde während der elternzeit schwanger, hätte auch im januar wieder anfangen müssen und hat dem AG aber nicht sofort bescheid gegeben. Die aushilfe von ihr hatte nur einen befristeten arbeitsvertrag und bekam zum januar dann die kündigung, weil sie ja damit rechneten, daß ***** wiederkommt. die aushilfe hatte dann das große glück, sofort wieder eine stelle zu bekommen.
also standen die dann im januar OHNE arbeitskraft da und waren stinkesauer. dies hatte zur folge, daß die neue aushilfe, die dann ab januar gott sei dank sehr schnell gefunden wurde, eine festanstellung bekam und die liebe Mama bereits bescheid bekam, daß sie nach den 3 monaten (die sie beschäftigt werden muss) gehen kann.

also würde ich jetzt schon bescheid geben

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Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von lindarie, 17. SSW am 06.11.2013, 14:33 Uhr

meine elternzeit läuft bis januar,et hab ich im april,ich hab einfach noch das 3.jahr elternzeit drangehangen weil ich auch keinen betreuungsplatz für den kleinen hätte mit 2jahren.in dem fall bekommst du aber nur den höchstsatz mutterschutzgeld von 13€ täglich von der krankenkasse und nicht wie oben geschrieben dein volles gehalt!

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Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 15:05 Uhr

Nein! Wenn man die Elternzeit zu Beginn des mutterschutzes kündigt, bekommt man auch vom AG seinen Anteil zum mutterschutz.

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Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von lindarie am 06.11.2013, 20:36 Uhr

da hast du vollkommen recht,aber dann ist die restliche zeit,in dem fall der ap fast ein ganzes jahr,ja unwiderbringlich weg!

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Re: Schwanger zum Ende der 1. Elternzeit/Beschäftigungsverbot?

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.11.2013, 21:14 Uhr

Nein. sie kann es ja auf antrag ganz normal aufsparen. muss man sich durchrechnen ob es einem das wert ist. kommt ja auch darauf an wie viel man verdient hat aber ich würde in meinem Fall lieber das Geld nehmen. immerhin gibt es ab Geburt des neuen Kindes ja eh wieder neue elternzeit über die man verfügen kann.

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