Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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von Desiderius, 37. SSW  am 14.04.2022, 10:51 Uhr

BV-Welche Gründe?

Hallo

Leider kursieren immer noch Unwahrheiten bzgl des BVs im Internet bzw. den Köpfen der Menschen..

Es gibt insgesamt 3 Arten von Beschäftigungsverboten:
Das individuelle, das generelle und das teilweise Beschäftigungsverbot.

Das INDIVIDUELLE Beschäftigungsverbot kann NUR(!) der Gyn ausstellen. Hier geht es um die individuelle Gefährdung der Gesundheit von Mutter und Kind.
Gründe sind zB vorangegangene Fehlgeburten Bzw Todgeburten, Frühgeburten, medizinische Gründe (Gebärmutterhalsverkürzung, vorzeitige Wehen, Blutungen, etc).
Aber auch psychische Gründe! ZB Stress, Mobbing, etc..

Ein GENERELLES Beschäftigungsverbot können ausschließlich Arbeitgeber ausstellen, diese stellen dich von der kompletten Arbeit frei, da sie das Mutterschutzgesetz nicht einhalten können oder (ja, auch das ist ein Grund), es für sie „einfacher“ ist, direkt Ersatz für dich anzufordern. Denn sobald du im Beschäftigungsverbot bist, hat dein AG das Recht, eine Ersatzkraft für dich zu suchen und einzusetzen.

Und dann gibt es noch ein TEILWEISES Beschäftigungsverbot. Wie der Name schon sagt, wirst du teilweise von deiner Arbeit befreit- zB durch Stundenkürzung (Friseure sollten zB nicht so lange stehen und müssten dann statt 8h nur noch 4h arbeiten- diesen Fall gibts aktuell in meinem Bekanntenkreis.)

Ein VORLÄUFIGES Beschäftigungsverbot bekommst du immer dann vom Gynäkologen, wenn Du in einem „kritischen“ Beruf arbeitest und dein AG noch keine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat.

Wie bereits schon von meinen Vorschreiberinnen erwähnt, sind die AG dazu verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung auszufüllen. Ob Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt ist dabei egal- das ist Bestandteil des Mutterschutzgesetzes.

Das sind die Basics zum Beschäftigungsverbot.

Der richtige Weg wäre jetzt, den AG (entweder vor oder nach dem Gyn- Termin) über die Schwangerschaft zu informieren und auf die Gefährdungsbeurteilung hinzuweisen.
Sollten sie diese nicht ausfüllen, dann kannst Du Dir ein Vorläufiges BV vom Gyn holen.
Sollte sich der Stress auf Arbeit trotz Maßnahmen seitens des AG nicht minimieren, dann kannst du das deinem Gyn mitteilen. Dieser muss es einmal dokumentieren, beim zweiten Mal wird er vermutlich ein individuelles BV ausstellen (wir erinnern uns: individuelles BV= Gynäkologe).

Als kleine Randnotiz:
Ich bin Krankenschwester.
Und ich kann sowohl von einem individuellen BV aufgrund von Stress und Mobbing berichten, das mein Gyn ausgestellt hat, als auch von einem generellen BV, welches mir mein AG ausgestellt hat, da er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass sich ans Mutterschutzgesetz gehalten wird.
Du siehst also- beides ist möglich.

Beim meiner ersten Schwangerschaft hat mein AG versucht, eine andere geeignete Tätigkeit für mich zu finden und andere „Probleme“ aus dem Weg zu räumen. Leider hat das nicht funktioniert. Deshalb das individuelle BV. Denn es hat mich psychisch belastet und solche Dinge können(!) sich auch aufs Kind auswirken. Die Psyche des Menschen wird leider noch immer unterschätzt.

Bei meiner zweiten (jetzigen) Schwangerschaft war’s meinem AG einfach zu heikel und er wollte kein Risiko eingehen. Er konnte auch nicht wissen, ob sich alle an die Mutterschutz- Regeln halten oder nicht. Deshalb hat er mich direkt bei Bekanntgabe ins BV geschickt.

Keiner von uns kann deine Situation auf Arbeit beurteilen und keiner steckt in deiner Haut bzw weiß, wie du dich fühlst. Das sind alles Faktoren, die nur Du kennst. Und wenn Du denkst, dass es für dich besser wäre, wenn Du von der Arbeit freigestellt wirst, dann kämpfe für dich und dein Kind. Das wird nicht das erste und nicht das letzte Mal sein.

Ich wünsche Dir viel Erfolg für deine Schwangerschaft und das Du den für dich richtigen Weg findest!
Lg

 
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