Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von chaos-manu am 19.01.2014, 21:38 Uhr

@11Friede

Hallo!
Da solltest du den Ball etwas flacher halten und dich über die rechtliche Situation informieren!
Für ein berufsbedingtes (also aufgrund einer Gefährdung durch die Beschäftigung an sich ausgehendes) BV ist der AG zuständig. Der Arzt kann nur ein BV aufgrund einer gesundheitlichen Gefährdung aussprechen.

Generell sollte man doch auch als AN versucht sein, mit dem AG in einem guten Verhältnis zu stehen und die Dinge vernünftig zu klären. Über evt. Gefährdungspotential im jeweiligen Beruf klärt gern das Amt für Arbeitsschutz auf und zeigt Alternativen. Unterstellen wir hier mal ungesehen keinem AG eine bewusste Gefährdung der schwangeren Arbeitnehmerin... Da muss man eben miteinander sprechen! Ein harmonisches Betriebsklima sollte ja auch im Sinne der schwangeren AN bestehen bleiben. Gehen wir mal davon aus, dass sie anschließend mit Kind (und allen damit entstehenden Komplikationen) vielleicht auch dort wieder arbeiten möchte!!!

Generell kann man durchaus sagen dass sie schwanger und nicht krank ist! Die Aufgabe ihres AG ist, ihren Arbeitsplatz zu überprüfen, ob sie ihn nach Mutterschutzgesetzt so weiter besetzen kann!!!
LG Manuela

 
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