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Geschrieben von Benedikte am 16.02.2018, 17:32 Uhr

wir leben in Zugewinngemeinschaft ABER

Trini,
Deine Frage überrascht mich.

Erstens- Verträge sind für schlechte Zeiten, nicht für gute. Bei Deinen beispielen also- sie machen gemeinsamen Urlaub wo und wie auch immer und es ist latte, wer zahlt. In guten zeiten. Und in schlechten fällt der gemeinsame Urlaub aus.

Gütertrennugn bedeutet doch nicht, dass da jeder ganz alleine sein Ding macht ( den Eindruck habe ich immer eher von den Leuten mit dem Dreikontomodell).

Es bedeutet, dass für den Fall eines Bezihungsendes Regelungen getroffen wurden über das Vermögen, zumeist der art, dass jeder das behalten darf, was er mitgebracht hat inklusive der Wertsteiegerungen, die ansonsten in den Zugewinn fielen.

Ganz wichtig für Selbständige und Unternehmer, für Leute mit Immobilien. Erbst 1970 das 1000 qm Grundstück mit 250 qm Haus für damals 200.000 Dm, wirst 2020 geschieden wenn das Ding ne Million wert ist , Euro, und musst 450.000 Euro abdrpcken mit der normalen Konsequenz, dass verkauft werden muss. Oder der Betreib ruiniert.

Von daher meine antwort- solange die Beziehung funktioniert, merkt keiner den Güterstand.

Benedikte

 
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