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Geschrieben von emilie.d. am 17.02.2018, 21:36 Uhr

Ernst gemeinte Frage an Paare mit Gütertrennung

Ok, ich versteh Dich glaube ich jetzt.

Ich meinte, dass man Vermögen bei Zugewinngemeinschaft bei Scheidung ausgleichen muss, so gesehen der Fernseher einem nur 'zur Hälfte gehört' und in der Hinsicht Gütertrennung eben etwas völlig Anderes als Zugewinngemeinschaft ist.

Dir ging es um darum, dass man so oder so Eigentümer des Gegenstands bleibt. Das stimmt.

 
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