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Geschrieben von Hubbeldubbel am 17.02.2018, 10:49 Uhr

Ernst gemeinte Frage an Paare mit Gütertrennung

Es gibt Eheverträge in denen Gütertrennung vereinbart ist, man kann sie vermutlich zählen und Notare werden bei dem Wunsch wohl sehr lange beraten und informieren, bevor sie einen solchen Ehevertrag beurkunden.

Im Falle einer wird hilfebedürftig, muss der Egepartner dennoch finanziell einspringen. Interessiert im Falle von ALG II und Co. also nicht.

Ansonsten gibt's rein rechtlich ja auch Gütertrennung. Der Käufer ist immer automatisch Eigentümer, es sei denn man hat einen Ehevertrag über Gütergemeinschaft geschlossen. Wer unterschreibt den Kaufvertrag für den neuen Fernsehr schon gemeinsam?

Also "meine" und "deine" gibt's rechtlich doch eh, bei unverheirateten Paaren sowieso und bei 95 % aller Ehen auch.

Es geht also doch nur um's Gefühl ?

Und ja Bekannte und Freunde mit hohen Einkommensunterschieden rechnen ganz fair bei großen Angelegenheiten. Einer hat 2500 Euro, der Partner 10.000. Dieser zahlt das Haus und der Andere darf Miteigentumsanteil im fairen Anteil erwerben, sofern der Wunsch besteht. Der Vielverdiener zahlt mehr für's Kind ohne vorzurechnen, er zahlt auch Urlaub aber schenkt eben keinen Mercedes und ist auch nicht verrückt beim Haus 50:50 im Grundbuch zu machen und im schlimmsten Fall auszahlen zu müssen.

Absicherung für den weniger Verdienenden: Ja... aber keine unverhältnismäßigen Geschenke.

 
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