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Geschrieben von shinead am 17.05.2018, 16:41 Uhr

Terkey235

>>Die Krankenkasse/Rentenversicherung musste nicht befragt werden und nichts bewilligen?

Wie bei einem "normalen" Krankenhausaufenthalt (den kann man ggf. ja auch nicht planen), wird die Entgiftung immer von KH als medizinische Maßnahme ohne bürokratischen Aufwand übernommen. Einchecken in Klinik, KK-Karte vorlegen, fertig.
Aufwändiger ist dann schon die Beantragung der Therapie. Das übernimmt meist das Personal in der Klinik in der die Entgiftung stattfindet. Die Bestätigung geht auch meist so schnell, dass die Therapie direkt im Anschluss stattfindet.

So funktioniert es zumindest in der örtlichen Psychiatrie.

Alkoholiker verlieren irgendwann die drei F: Führerschein, Firma, Familie. Solange man noch nicht ganz tief im Sumpf steckt, kann die Androhung auf Verlust der Familie tatsächlich noch wirken.

 
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