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Geschrieben von kravallie am 19.02.2013, 17:25 Uhr

Nicht ganz...

du kannst kundtun, aber er wird trotzdem machen, was er für richtig hält.


@shinead, ich teilte meinem chef mit, daß er urban legends unterliegt, der erwiederte, man muss die kk vor arbeitsaufnahme trotz au informieren.
ansonsten zahlt die genossenschaft bei einem arbeitsunfall nicht und auch die kk wird sich querstellen.
steht in dem infotext so nicht drin, kann fatale folgen haben.

 
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