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Geschrieben von Oma am 08.09.2007, 23:26 Uhr

Oh Manu, hab ich gerade gelacht über das Schwein am Spieß!

Also, was das Porto betrifft, muss man immer auch Verpackungsmaterial, Zeit für das Verpacken, Abnutzung der Schuhsohlen und Spritverbrauch zur Post einrechnen ;o).

Ist natürlich ein Scherz, aber es gibt Leute, die tatsächlich alle DHL- und Hermes-Preise und was es noch so an Versendern gibt im Kopf haben und das Verhandeln anfangen, wenn der Verkäufer 1 oder 2 Euro mehr will.

Ich seh das anders: Ich überlege vorher, was ich für diesen Artikel max. ausgeben will. Da sind dann aber die Portokosten enthalten. Generell kann man sagen, schau dir vorher die Portokosten an und überleg dir, ob du die akzeptieren kannst.

Verhandeln darüber mögen die meisten Verkäufer nicht, und mir ist es auch zu blöd. Ist es mir zu hoch, biete ich da eben nicht.

In deinem Fall ist zwar das Porto wirklich recht hoch, das geht bei Hermes viel billiger, aber Porto und Auktionspreis ZUSAMMEN sind ja immer noch günstig , deshalb wäre es für mich okay.

Zu den Bewertungen: Die sind generell freiwillig. Natürlich ist man vor allem am Anfang ganz gallig auf jede neue Bewertung. Aber das lässt nach ;o). Heute ist es mir egal.

Bewerte aber erst, wenn die Ware da ist und du sie geprüft hast.

Wenn du wirklich mal ROT geben willst, schreib mich vorher an, ich geb dir dann den Link zu einem Tool, wo du auch nach 90 Tagen noch bewerten kannst. Normalerweise ist nämlich dir Frist zum Bewerten 90 Tage nach der Auktion abgelaufen.

Es gibt nämlich leider viele Verkäufer, die dir dann ebenfalls eine "Rote" aus Rache verpassen, auch wenn du blitzschnell bezahlt hat und er ja eigentlich auch nur das bewerten kann.

Ich hab letzte Woche erst zwei Rote nach fast 100 Tagen vergeben, weil mir von einem Gewerblichen trotz Erinnerung das Porto nach Rückgabe der kaputten Ware nicht erstattet wurde ;o(.

Da nur wenige den Link kennen, rechne ich nicht damit, von ihm eine Retourkutsche zu bekommen. Bis jetzt ist mein Ebaykonto noch makellos ;o).

Tja, das Zurückgeben. Das kannst du bei privaten Verkäufern nur in Ausnahmefällen. Wenn z.B. bewusst eine falsche Aussage getroffen wurde in der Artikelbeschreibung.

Und Dinge wie Elektroartikel würde ich z.B. nicht (mehr) bei Ebay erwerben. Da wird es bei Garantieansprüchen u.U. sehr kompliziert.

 
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