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Geschrieben von FelixNoah2013 am 02.09.2015, 9:28 Uhr

tine

Du verstehst den Unterschied doch wirklich nicht.
Ich versuch es ein letztes mal.
Im Krankenhaus trägt der Arzt die Verantwortung, nein nicht die Gesundheitsfürsorge. Vorschrift ist ein liegender Zugang, sollte der ohne vorherige Aufklärung und Einverständnis der Mutter entfernt werden und es passiert etwas haftet der Arzt.
Im konkreten Fall war die Mutter freiwillig im Krankenhaus, im Prinzip ja sogar unnötig, ja weil immer das Argument kommt das Kind galt ja als austherapiert, eben ist doch super vom KH sie überhaupt noch da zulassen, aber das ist für euch ja nicht relevant stimmts?
Die Mutter möchte den Zugang nicht mehr, also gesetzlich vorgeschriebenes Prozedere, Arzt kommt klärt Mutter auf, die unterschreibt für eine abgelehnte Behandlung und entbindet damit das KH von der Haftung.
Und nochmal hätte die Geschichte gehießen, Arzt entfernt einfach Zugang und Kind musste unter Stress ein neuer gelegt werden wie wären da eure Kommentare?
Es geht nicht darum welches Recht die Mutter hat, das ist unstrittig sondern darum das der Arzt solange belangt werden kann bis sie aufgeklärt ist und sich damit einverstanden erklärt.
Warum jetzt kein Arzt kam kann zum Schluss keiner sagen, er war eben nicht da und gut.
Wenn ich jetzt noch eins draufsetzen möchte würde ich noch behaupten das der Zugang früher hätte verbunden werden müssen und die Mutter mehr hätte darauf achten müssen das ihr Kind nicht permanent daran zieht, deshalb war die Hand blau, normale Reaktion nach Manipulation.

 
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