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Geschrieben von Tine1 am 01.09.2015, 22:26 Uhr

Da blutet das Mama Herz :-(

ja genau das hat die mutter doch getan. sie hat es abgelehnt, den zugang weiter zu belassen. sie hat nachdrücklich gefordert, dass er entfernt wird. das hätte geschehen müssen, denn sie hat die gesundheitsfürsorge für ihr kind und entscheidet damit über die durchführung medizinischer maßnahmen. ist tatsächlich eine gefahr vorhanden die das kindeswohl gefärdet (eltern verweigern eine lebensnotwendige op) kann den eltern per gericht dieser teil der personenfürsorge entzogen werden. darüber entscheidet das gericht, nicht aber ein krankenhausarzt oder gar eine krankenschwester. und solange dieser fall nicht eintritt, ist und bleibt, vorschriften hin oder her, die gesundheitsfürsorge recht und pflicht der sorgeberechtigten, in diesem fall der eltern.

 
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