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Geschrieben von Hexhex am 28.08.2008, 13:50 Uhr

Geh zur U 7a, das ist viel besser!!!

Hallo,

seit diesem Juli wird ja die U 7 a angeboten und von allen Krankenkassen bezahlt. Man muss zwischen dem 34. und 38. Lebensmonat des Kindes hingehen. Wenn Dein Kleiner also noch nicht lange drei Jahre alt ist, kannst Du diese neue U-Untersuchung bei Eurem Kinderarzt nutzen. Ich war auch gerade mit meinem Kleinen dort. Es werden die Sprachentwicklung und vor allem die altersgemäße Entwicklung der Motorik beurteilt.

Wenn Deiner Kleiner über die Altersgrenze hinaus ist, schaue doch mal in einer Suchmaschine unter "U 7 a Anforderungen" oder ähnlich nach.

Grüßle,

Hex

 
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