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Geschrieben von dieElle am 14.12.2011, 20:17 Uhr

Flexibler Umgang mit gebuchten 35 Stunden im KiGa ?

Hallo!
Zunächst würde mich interessieren, in welchem Bundesland Du wohnst. Für mich klingt´s nach NRW und KiBiZ!? Wenn dem so ist, dann ist die Aussage der KiTA-Leitung korrekt.
Wer sein Kind bis 16.00 Uhr in der KiTa lassen möchte, braucht einen 45-Stunden-Vertrag. Auch, wenn es nur ein oder zwei Tage in der Woche sind. Die täglichen Zeiten für die einzelnen Stundenmodelle legt der Träger der Einrichtung fest. Stunden innerhalb einer Woche verteilen, wie es einem beliebt, geht nicht (also bei 35 Stunden an Block z.B. zwei Tage von 8.00 bis 14.00, zwei Tage von 7.00 bis 16.00 Uhr und einen Tag von 8.00 bis 13.00 Uhr).nMan muß sich schon an die Blocköffnungszeiten halten.
Wenn Du hin und wieder mal eine Überbrückungsmöglichkeit brauchst, kann die KiTa-Leitung ggf. mal eine Ausnahme zulassen, aber eine Dauerregelung wird dies nicht sein!

 
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