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Geschrieben von Schniesenase am 02.04.2018, 16:25 Uhr

Einschulung 2019

Zu Zeiten der "großen Tochter" gab es möglicherweise die Sprachstandsfeststellung noch nicht. Die zuständige Schule muss diese durchführen, und dort wird angemeldet, auch wenn eine andere Schule avisiert ist. 15 Monate vorher hat man doch nirgends eine Zusage, und die zuständige Schule ist auch dafür zuständig, sicherzustellen, dass a) genügend Sprachkenntnisse in D erworben werden und b) jedes Kind in ihrem Bezirk am Ende zur Schule geht.
;-)

 
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