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Geschrieben von IngeA am 22.12.2015, 12:26 Uhr

Bezahlung Auffrischungsimpfungen

Die meisten Kassen zahlen das nicht.
Die Krankenkassen sind nur verpflichtet von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen zu zahlen. Masern zählt nicht zu den Impfungen bei denen Auffrischungsimpfungen vorgesehen sind. Selbst die 2. Impfung im Kindesalter ist keine Auffrischungsimpfung sondern soll noch möglichst vielen Impfversagern doch noch Schutz verleihen.
Die Maserngrundimmunisierung bei Erwachsenen die nach 1970 geboren wurden ist empfohlen und wird bezahlt (mit unklarem Immunstatus oder nur einer Impfung).
Auffrischungsimpfungen werden von der STIKO nicht empfohlen und darum im Regelfall nicht bezahlt.
Und wenn du vor 1970 geboren bist, wird die Impfung nur bezahlt, wenn du sicher nicht immun bist. Die Titerbestimmung zahlst du aber selbst.

LG Inge

 
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