Geschrieben von MoneSi am 03.06.2020, 0:32 Uhr |
Hochzeiten NRW
Laut https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21 sind Veranstaltungen mit geselligem Charakter untersagt, also darf man nicht feiern. Zusammenkünfte vor Ort, also bei Standesamt oder Kirche, sind erlaubt bei Einhaltung von Abstand. Dass man auf privatem Grundstück machen kann, was man will, ist eine falsche Info. Die genauen Regelungen:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/massvoller-stufenplan
- Hochzeiten NRW - roti120392 27.05.20, 22:47
- im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen - Ellert 28.05.20, 7:55
- Re: Hochzeiten NRW - MoneSi 03.06.20, 0:32