Hochzeit

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Geschrieben von MoneSi am 03.06.2020, 0:32 Uhr

Hochzeiten NRW

Laut https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21 sind Veranstaltungen mit geselligem Charakter untersagt, also darf man nicht feiern. Zusammenkünfte vor Ort, also bei Standesamt oder Kirche, sind erlaubt bei Einhaltung von Abstand. Dass man auf privatem Grundstück machen kann, was man will, ist eine falsche Info. Die genauen Regelungen:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/massvoller-stufenplan

 
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