Geschrieben von alex2003 am 18.12.2007, 22:24 Uhr |
freistellung von der arbeit!
Hallo,
bin von der arbeit freigestellt worden,wegen krankheit des kindes!
wer bekommt diesen schein?
der arbeitgeber oder die krankenkasse?
wie muss ich vorgehen, falls ich vorher wieder arbeiten gehen kann?
Re: freistellung von der arbeit!
Antwort von katinka-77 am 18.12.2007, 22:51 Uhr
die krankenkassen und die schreibt den arbeitgeber an wegen verdienstausfall das die das berechnen können-
gute besserung
Re: freistellung von der arbeit!
Antwort von fee80 am 19.12.2007, 8:32 Uhr
ich hab immer ine kopie dem arbeitgeber gegeben und das original der krankenkasse. ich weiß aber nicht wie das ist wenn du wieder eher gehen kannst. dann musst du dir glaub ich einen neuen krankenschein von der ärztin geben lassen. frag am besten mal die krankenkasse.
Re: freistellung von der arbeit!
Antwort von danismama am 19.12.2007, 11:11 Uhr
Ich gebe den Schein immer bei meinem Arbeitgeber ab, die sind aber sehr großzügig, habe volle Lohnfortzahlung, muss mit der Krankenkasse nichts abrechnen.
Meine Ärztin hat mir mal gesagt, ich dürfe nicht eher arbeiten gehen, das wäre so, als wäre ich selbst krank geschrieben. Würde ich aber mit der Krankenkasse sprechen.
Re: freistellung von der arbeit!
Antwort von Tanja N. am 21.12.2007, 18:59 Uhr
Hallo,
ich gebe das Original beim Arbeitgeber ab, der macht sich eine Kopie und schickt das Original zur Krankenkasse.
Grüße
Tanja
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