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Geschrieben von lotte_1753 am 11.03.2010, 10:00 Uhr

"provokante"(?) These zum Thema Strafe

Naja, im Jugendstrafrecht hast Du aber auch ganz viel pädagogisches Gelaber ...

Muss Dir in einem (grundsätzlichen) Punkt widersprechen. Als Juristin solltest Du eigentlich sehr genau wissen, dass eine nur rechtswidrige aber nicht schuldhaft begangene Tat nicht bestraft wird. Die persönliche Schuld eines Angeklagten ist ein konstitutives Element jeder Strafe - auch Jugendstrafe - die von einem deutschen Gericht ausgesprochen wird.

Zur allgemeinen Diskussion, wenn ich nicht die Person strafe, nehme ich sie nicht in ihrer Würde ernst, sondern mache sie zu einem Mittel für einen Zweck. Verhalten ohne Schuld zu bestrafen (oder "konsequent sein", wenn man Strafe als Wort nicht mag) kann nie richtig sein.

Beispiel: Wirft ein 2-jähriger den Nachtisch vom Tisch ist die Konsequenz, dass es keinen Nachtisch mehr gibt, obwohl noch viele im Kühlschrank sind. Ein 4-jähriger, wird dazu den Nachtisch vom Boden wischen müssen. Einen 8-jährigen werde ich nach dem Wischen auf sein Zimmer schicken.

Das ist schuldangemessenes Strafen. Und jetzt erzähl mir nix von "das kommt bei mir nicht vor denn ich bin so toll und meine Kinder so lieb und die verstehen alles". Dann hast Du noch keine sich heftig streitende Brüder erlebt. Da fliegt schon mal ein Nachtisch durchs Haus, wenn nur einer die orangene Schale haben kann.
L.

 
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