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Geschrieben von Tinai am 11.03.2010, 15:00 Uhr

Das wäre in allererster Linie ein Versagen der Aufsicht!

Ein DUDU reicht nicht aus. Aber wenn mein vierjähriges mal eben ausbüchst, muss ich mich erst einmal an die eigene Nase fassen. Da hat was mit der Aufsicht nicht geklappt (Mein Sohn ist mit seinem Freund mit 4 Jahren aus dem Kindergarten ausgebüchst - ohne jedes Unrechtsbewusstsein, sie waren total im Spiel vertieft und "mussten" einfach mal eben woanders hin - fiel erst bei der Rückkehr auf und auch die Erzieherinnen waren sich im klaren darüber, dass die Kinder ganz sicher nicht gestraft gehören.

Was wäre denn so eine "Strafe", die Du in dem Fall anwendest?
"Ohrfeige" - wohl nur im Refleg und ein absolutes no-no.

Fernsehverbot? Was hat das mit dem Weglaufen zu tun? Kapiert man deswegen, dass Weglaufen gefährlich ist? Man kapiert nur "laufe ich weg, dann setzts was".

Keine Gutenachtgeschichte?
Eine Woche Süßigeitenentzug?

Was? Sage mir, was für eine Strafe Du da angemessen fändest.

Bei meinem Sohn haben wir damals sehr ernsthaft mit ihm geredet. Er wurde weder im Kindergarten noch zu Hause bstraft. Auffallend war aber, dass sich beide Kinder gegenseitig der Anstiftung beschuldigten - offensichtlich aus Furcht vor Strafe? Im Kindergarten werden Strafen eingesetzt - und im Ergebnis führen sie zu Unsolidarität und eventuell Lügen.

Seit dem Vorfall meldet sich mein Sohn immer ab und er ist heute 10.

Gruß Tina

 
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