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Geschrieben von lotte_1753 am 11.03.2010, 12:17 Uhr

Strafen sind ein Beleg für die eigenen Ohnmacht ??

Hi. Wenn das Kind zu klein ist, allein auf die Strasse zu gehen, darf ich das Kind nicht strafen, denn es konnte nichts dafür (dann ist das Einsperren zu Hause auch keine Strafe, sondern eine generalpräventive Gefahrenabwehrmassnahme, sozusagen). Wenn das Kind aber an sich alt genug ist, die Verbotsübertretung zu verstehen, und trotzdem mit dem Bus fährt, ist der "Freiheitsentzug" ebenso wie die "Geldstrafe" eine Strafe. Ein Tisch ist ein Tisch ist ein Tisch. Alles andere ist, sorry, Wortklauberei und gängige Definition nur in Kreisen, die das Wort Strafe sofort negativ besetzen.

Bei Kindern sollte die Strafe in erster Linie "spezialpräventiv" wirken, also so gewählt sein, dass die Einsicht in das Verbot gefördert wird. Ich denke, der Gedanke war auch bei den Weichnachtsgeschenken dahinter. Es ging ja sicher nicht in erster Linie um Abschreckung der kleinen Geschwister oder reine Vergeltung (wobei letztere auch wichtig sein kann, denn häufig "erwartet" der Täter ja seine gerechte Strafe und ist enttäuscht wenn diese ausbleibt. Dazu natürlich auch die Gesellschaft - hier der kleine Bruder.).

Ob die eine oder die andere Strafe sinnvoller ist, hängt doch wie meistens vom Einzelfall ab (keine Weihnachtsgeschenke finde ich allerdings krass).

L.

 
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