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Geschrieben von celmin am 13.12.2009, 22:07 Uhr

würde das Thema gern noch mla zur Umfrage machen:

Eltern kennen ihre Kinder und würden sie - denke ich - nicht in einen Film gehen lassen, von dem das Kind Aplträume bekommt. Rein rechtlich habe ich das gefunden:
"Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen seit dem 1. April 2003 von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen, also nur mit Personen, die Erziehungsberechtigte im Sinne des § 1626 BGB oder Vormund nach § 1773 BGB des Kindes sind, besucht werden."
Das halte ich für in Ordnung. Filme ab 16 Jahren fallen dann also nicht darunter und das muss ja auch nicht sein.

Meine Tochter durfte vom Alter her den Harry Potter schon schauen und ich habe ihr das auch zugetraut. Ihre Freundin und deren Mutter sind aber mitgegangen, da die Freundin erst 10 Jahre alt ist.
Einfach so reinlassen, sollte man jüngere Kinder aber nicht. Bei uns wurde nach dem Alter bzw. nach einem Ausweis gefragt.

Jüngere Kinder können meist nicht 1 1/2 Stunden durchhalten. Deshalb würde ich mit einem 3-Jährigen eher nicht ins Kino gehen. Wenn andere das machen und das Kind ist dann nur noch am Quengeln, finde ich das auch nicht toll. Aber dann gehen die meisten ja raus.

Ich bin der Meinung, wenn ein Erziehungsberechtiger mitgeht, dann sollte es möglich sein.

 
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