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Geschrieben von Gabi am 23.02.2007, 18:06 Uhr

schulwegversicherung? kaputtes auto

Hallo,
also die Schulwegversicherung zahlt nur, wenn Deinem Kind etwas auf dem Weg zur Schule passiert.
Aber da Dein Sohn erst 6 Jahre alt ist, ist er noch nicht schuldfähig, d.h. auch Du musst für den Schaden nicht aufkommen. Der Fahrzeughalter hat schlicht und einfach Pech gehabt!
Gruss Gabi

 
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