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Geschrieben von Romani1 am 11.12.2012, 22:25 Uhr

ich würde die schule wechseln

Lieben Dank, ich hatte Erfolg mit dem Ws bei der Schulaufsichtsbehörde, Ergebnis von der Schulaufsichtsbehörde
Mehrere fehlerhafte Verhalten von seitens der Schule:

Anruf von der Sekretärin mit Hinweis, dass es Konsequenzen gäbe, wenn der Junge nicht sofort abgeholt werde kann – unzulässig, die Schulleiterin habe in diesem Fall dieses telefonisch mit den Eltern unmittelbar abzuklären.

Schulleiterin ist verpflichtet, sofort mit den Eltern ein gemeinsames Gespräch / Lösungen / Vorschläge zu führen und nicht irgendeine Sitzung oder ähnliches vorzuschieben. Dieses wurde lediglich als Ausweichmanöver vorgeschoben. Eltern aus der Schule verweisen, die in einer Notsituation sich befinden, ist nicht akzeptabel –

Sachverhalt des Geschehens wurde den Eltern erst gar nicht mitgeteilt. Sondern einfach über einen Erzieher weitergegeben. Mit Zusatz, dass der Erzieher den Jungen ebenso für 2 Tage nicht in den Hort lässt. Die Hortleiterin war erst gar nicht mehr zu sprechen.

Hortverweigerung unzulässig, Marc gehört diesem an, es wird zum einen dafür gezahlt, zum anderen ist es eine Ausruhstelle, für bestimmte Situationen, die im Nachgang abgeklärt werden. Der Hort wusste nicht, wie er sich gegenüber den Verweis/ Unterrichtsausschluss zu verhalten habe und reichte aufgrund meines Ärgernisses erst nach 4 Tagen eine Anfrage ein.

Aussage: Egal, ob Eltern beschäftigt sind oder nicht, soll Problem der berufstätigen Eltern sein? ist in der heutigen Zeit unakzeptabel, da Verlust des Arbeitsplatzes ggf. Ärger von seitens des Arbeitgebers droht. Hierbei tritt der Hortplatz in Kraft. Inanspruchnahme Lohnausfall ist bei der zuständigen Hortleitung einzufordern, jedoch über einen Anwalt.

Lehrerin hat selbst einen Eingriff in die pädagogische Autonomie getätigt. Das Kind auf den Schoss zu ziehen, es zu umklammern kann / darf überhaupt nicht angewendet werden, hierbei zählt das ruhige Einreden bzw. das Kind in eine andere Klasse bzw. in den Hort zu lassen.

Ebenso die davor geführten Gespräche zwischen uns und den Lehrern verliefen unsachgemäß. Es muss auch den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, über bestimmte Punkte sprechen zu dürfen. Ebenso unterliegt dem Lehrpersonal nicht das Eingreifen, sich in die Privatsphäre einzumischen mit den ständigen Hinweisen: geben sie ihr Kind gesundes Brot mit, warum haben sie Toastbrot dem Kind mitgegeben? Nutella gehört nicht auf das Brot. Orangensaft ist ungesund, wir erbitten Wasser etc.. Bei ihnen muss ja zuhause nichts stimmen, bei den Ausdrücken die der Junge von sich gibt. Auf das Bitten um welche Ausdrücke es sich handelt, wurde nicht eingegangen. Permanent hört man Ausdrücke auf dem Schulhof.

Da Bekannt ist, dass mein Junge überdurchschnittlich ist, hätte längst agiert werden müssen, Sonderaufgaben wie z.B. Tafelamt, erweiterte Rechenaufgaben, lesen lassen etc. hätte unserem Jungen mehr geholfen, anstatt die Aussage, üben, dass braucht er nicht. Er steht weit vorne.

Auch ist es untersagt, ständig bei den Eltern anzurufen und zu sagen, dass ihr Junge abgeholt werden müsse, auch kann eine Lehrerin nicht vom Unterricht einfach weg um ihr Kind abzuholen, es sei denn, es sei krank. Hierfür tritt nun der Hort ein.

 
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