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Geschrieben von Romani1 am 09.12.2012, 13:58 Uhr

Widerspruch gegen Schulverweis

Schließlich liegt der Schulverweis in der Schülertakte, ohne Stellungnahme wird er immer Probleme haben. Letztendlich ist er 6 Jahre. Hier wurde das Ermessen nicht angewendet ebenso zwang man mich.
Oder hast du nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe?

Oder schreibst du so hart, weil dein Kind ebensolches Kind in der Klasse hat und du am liebsten möchtest, dass es aus der Schule geht?
Klar, ich suche eine andere Schule. Und daher muss eine Stellungnahme gegeben werden.

 
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