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von Pebbie  am 09.12.2012, 14:21 Uhr

Widerspruch gegen Schulverweis

Nein, in den Klassen meiner Kinder sind keine "ebensolche" Kinder.
Aber mein Sohn war 5 Jahre auf einer Sprachförderschule und in meiner Eigenschaft als Schulpflegschaftsvorsitzende habe ich einiges mitbekommen. Vor allem habe ich mitbekommen das sich bei dem Versuch irgendwelche Sachverhalte zu klären die Schüler - und Lehrerversionen ganz schön unterscheiden können.
Alleine diesen Vorfall kann man auch anders interpretieren:

"Unser Sohn erzählte folgendes: er wollte mit Laufen im Sportunterricht - er hatte aber eine Entschuldigung, da er sich auf dem Schulhof den Knöchel stark verstaucht hatte, - da hatte mich keiner Angerufen - unser Sohn konnte nämlich nicht mehr laufen. Röntgenbilder erwiesen keinen Bruch - Entschuldigung konnte von meiner Seite aus 2 Wochen bis 12.12.12 geschreiben werden - als er Laufen wollte, schleuderte die Sportlehrerin ihn so stark, dass er gegen den Türpfosten geflogen ist, danach wurde er bereits grantig und schrie, sie lief zu ihm, er stürzte auf dem Boden, sich schnappte sich ihn und hielte ihn umklammert fest, darauf trat er um sich zu befreien."

Dein Sohn hatte eine Entschuldigung das er nicht laufen durfte. Die Lehrerin weiss das, sieht Deinen Sohn loslaufen und hält ihn z.B. an der Hüfte fest ( was Du auch immer mit schleudern meinst ). Durch den Schwung fällt er gegen den Türrahmen. Was hätte die Lehrerin machen sollen wenn er sofort "austickt" ? Sie hat versucht ihn zu beruhigen durch festhalten und er tritt um sich.

Auch wenn es sicherlich nicht in Ordnung ist auf welche Art die Schule versucht Deinen Sohn los zu werden, fehlt es mir Deinerseits auch etwas an Einsicht das das Verhalten Deines Sohnes problematisch zu sein scheint und es nicht damit getan ist der Schule die alleinige Schuld zu geben. Genausowenig in Ordnung ist das Verhalten der Schule in Ordnung, Euch zu beschuldigen das Ihr nicht richtig erzogen habt. Aber ich denke es ist nicht Aufgabe einer Regelschule solche Verhaltensweisen aufzufangen.

LG

 
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