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Geschrieben von Miolilo am 12.12.2012, 17:37 Uhr

mit anderen Worten

alle anderen, nur nicht dein Sohn, der "seit Anfang Oktober (...) permanent den Unterricht stört." ist Schuld an dieser Situation.


Und bitte: Nicht uns Eltern damit belasten!!
Falls doch mal jemand Konsequenzen folgen lässt oder uns "belästigt" = Anwalt!

"Egal, ob Eltern beschäftigt sind oder nicht, soll Problem der berufstätigen Eltern sein? ist in der heutigen Zeit unakzeptabel, da Verlust des Arbeitsplatzes ggf. Ärger von seitens des Arbeitgebers droht. Hierbei tritt der Hortplatz in Kraft. Inanspruchnahme Lohnausfall ist bei der zuständigen Hortleitung einzufordern, jedoch über einen Anwalt.


Viel Erfolg an der anderen Schule......

 
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