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Geschrieben von Henni am 17.12.2007, 14:04 Uhr

ich habs gefunden

zumindest bei wikipedia:

"Lehrer können sich wiederum gegenüber dem Staat auf die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität berufen und dürfen beispielsweise nicht gezwungen werden, Religionsunterricht zu erteilen oder Schüler während eines Schulgottesdienstes zu beaufsichtigen."


danke euch, werd es morgen noch mal ansprechen.


Henni

 
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