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Geschrieben von KH am 30.10.2006, 10:22 Uhr

Bei solchen Schulfragen solltet ihr immer das bundesland dazuschreiben

denn so etwas ist meist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Bei uns ist es so, dass konfessioneller RU angeboten wird und Ethik. Auf Antrag kann ein nichtgetauftes/andersgläubiges Kind am konfessionellen RU teilnehmen. Der ANtrag muss begründet werden und die Relgionsgemeinschaft zustimmen. Wie es mit der Teilnahme am Ethikunterricht ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Frag doch mal bei deiner Schulleitung nach. Die kann dir sicher kompetentere Auskunft geben als wir hier ohne die Gründe zu kennen. Die wirst du allerdings in jedem Fall darlegen müssen, denke ich mal.

 
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