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Geschrieben von Suki am 27.11.2009, 22:50 Uhr

Bei einem konkreten Verdacht kann so etwas erlaubt sein!

in begründeten fällen ist es gestattet.
du sagst, der hausmeister wäre der hauptverdächtige gewesen. sicher war man sich also nicht. es könnte auch jemand anderes gewesen sein. je mehr bescheid wissen, desto höher das risiko das was durchsickert.
in dem fall gilt: wie man´s macht, macht man es falsch.
wie sonst hätte man den täter überführen sollen? mit künstlicher dna? da muss man wieder kosten, nutzen und aufwand gegenüberstellen.

lg suki

 
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