Geschrieben von Henni am 27.11.2009, 19:19 Uhr |
Bei einem konkreten Verdacht kann so etwas erlaubt sein!
Hallo
ja, das wollte cih wissen ob das überlaubt sein KANN, denn den begründeten verdacht gab es ja, dass da jemand vom personal was stibizt, was aber ja nun mal nciht der fall war....aber es hat KEINER aus dem kollegium davon gewusst und er hat sich nun also eher verplappert....
also ich finde es GANZ FRECH! nciht wegen der Umzieherei, aber generell! Es unterstellt ja, dass iner aus dem KOllegium es war, wennd as kollegium NICHT eingeweiht wird, richtig? Denn der hauptverdächtigte scheint der hausmeister zu sein....dann hätte er ja das Kollegium einweihen können, oder?
Also mich ärgert so was...
LG HEnni
- Überwachung - Henni 27.11.09, 14:57
- Re: Überwachung - +emfut+ 27.11.09, 15:36
- Re: Überwachung - Nathalie B. 27.11.09, 15:59
- Bei einem konkreten Verdacht kann so etwas erlaubt sein! - Tinai 27.11.09, 17:44
- Re: Bei einem konkreten Verdacht kann so etwas erlaubt sein! - Henni 27.11.09, 19:19
- Re: Bei einem konkreten Verdacht kann so etwas erlaubt sein! - Suki 27.11.09, 22:50
- Re: Bei einem konkreten Verdacht kann so etwas erlaubt sein! - Henni 27.11.09, 19:19
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