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Geschrieben von Tinai am 27.11.2009, 17:44 Uhr

Bei einem konkreten Verdacht kann so etwas erlaubt sein!

Wir hatten diese Diebstahlsituation auch. Und in engen Grenzen, ist so eine Überwachung erlaubt. Nich erlaubt ist die Überwachung des Arbeitsplatzes.

Ich denke, dass das in Ordnung war, weil es die Diebstähle gegeben hat und ankündigen kann man das ja auch nicht, ist nicht der Sinn der Sache.

Bei allgemeinen Flächen ist so etwas schon eher erlaubt und der Raum ist keine Umkleidekammer, insofern kann man da auch niemandem etwas vorwerfen (ihr werdet Euch nicht nackt umgezogen haben).

Gruß Tina

 
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