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Geschrieben von sumse am 26.05.2006, 11:03 Uhr

Begrenzte Möglichkeiten...

Es gibt keine Regelung, die eine "Mindestmenge" von Schultagen für eine Versetzung festlegt o.ä. Im Prinzip ist es Elternsache, ob und wie lange sie ihre Kinder wegen Kleinigkeiten zu Hause behalten. Sie sind lediglich verpflichtet, spätestens am dritten Tag der Schule mitzuteilen, warum ihr Kind fehlt. Ansonsten muss sich die Schule bei den Eltern informieren.
Wir hatten da schon ganz heftige Fälle. Wenn es bei einzelnen Kindern ganz derb wurde, haben wir auch schon mal auf einem ärztlichen Attest bestanden, oft half das schon. Allerdings gibt es auch Eltern, die hatten auch dann keine Skrupel und haben ein Attest besorgt, obwohl es ganz eindeutig war, dass das Kind nicht ernsthaft krank ist (nachmittags auf dem Spielplatz und beim Einkaufen gesichtet o.ä.).
Wenn Eltern ihr Kind ständig zu Hause lassen und ich den Verdacht habe, dass es grundlos fehlt (und das gibt es schon in der Grundschule!), klingle ich ab und an auch einfach mal an der Haustür und frage nett nach, wei es denn meinem Schüler geht un wann er wieder in die Schule kommt. Auch das zeigt oft erstaunliche Wirkung. Ansonsten bleibt in solchen Härtefällen noch, das Jugendamt einzuschalten oder das Kind mit der Polizei zu Haus abholen zu lassen.

 
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