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Geschrieben von Rattenpack am 01.11.2019, 21:02 Uhr

TV gucken Im Kindergarten....

Ist das in den Bundesländern uU anders geregelt?
Bei uns gilt, dass der Betreuungsschlüssel unterschritten sein darf, sofern die Eltern vor Anmeldung darüber informiert werden, dass es sich bloß um ein Aufsichtsangebot handelt.

Und im Falle von Krankheit oder fehlendem Personal machst du einfach nichts. Da wäre hier der Teufel los, würde die Kita einfach eine Gruppe schließen.
Ist eine kleine Stadt. Würde die Kita eine Gruppe schließen und die Eltern zu Hause bleiben, müssten parallel Ärztin und Zahnarzt ihre Praxen schließen, weil pötzlich kein Personal mehr da ist.

Bei uns lief eine Gruppe ein halbes Jahr lang mit nur einer Fachkraft und einer Praktikantin. Natürlich "darf" die Kita das nicht, aber wenn es keine freien Erzieherinnen gibt, kann halt nichts dran geändert werden.
Wie es in den Schulen dank Lehrermangel aussieht, will ich gar nicht erzählen.

 
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