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Geschrieben von Johanna3 am 01.11.2019, 21:24 Uhr

TV gucken Im Kindergarten....

"Bei uns gilt, dass der Betreuungsschlüssel unterschritten sein darf, sofern die Eltern vor Anmeldung darüber informiert werden, dass es sich bloß um ein Aufsichtsangebot handelt"

Hat man euch das erzählt? Es ist trotzdem verboten. Einzelne Einrichtungen können nicht beschließen, dass sie gegen das Gesetz handeln - und lediglich "Betreuung" anbieten. Was wäre, mit den anderen 24 Kindern, wenn ein Kind einen schweren Asthmaanfall erleidet und die volle Aufmerksamkeit der alleine tätigen Erzieherin braucht?

DAS wäre schlimmer als eine geschlossene Zahnarztpraxis (wobei viele durchaus Plan B für Kitaausfallzeiten haben)

 
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