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Geschrieben von Mara_Kiri am 06.01.2020, 16:29 Uhr

Private KV

Nicht ganz richtig. Anspruch auf Kindkranktage (= unbezahlte Freistellung von der Arbei) hat man auch als privat Versicherter. Nur bekommt man dann kein Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, weil es eben eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, der man (Elternteil und/oder Kind) ja nicht angehört. Wenn man Glück hat, zahlt der Arbeitgeber was, je nachdem wie es der Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag regelt.

 
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