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Geschrieben von Spirit am 05.01.2020, 16:22 Uhr

Private KV

Wegen unten.
Warum hat man in einer privaten KV keine Kindkranktage?

Wir sind gesetzlich und ich kenne auch niemanden der privat ist, deshalb die Frage.
Ich weiß es wirklich nicht

 
35 Antworten:

Re: Private KV

Antwort von Kater Keks am 05.01.2020, 16:28 Uhr

Kurz gegoogelt:


Man kann schon mit dem Kind zu Hause bleiben.....erhält aber dann kein Geld. Muss sich also vom AG unbezahlt freistellen lassen.

Ausnahme sind Beamte mit Beihilfe.

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Re: Private KV

Antwort von Ally79 am 05.01.2020, 16:29 Uhr

Derjenige, der ebenfalls privat versichert ist hat Kindkranktage, nur der gesetzlich versicherte Elternteil nicht.
Andersherum ist es übrigens ebenso. Kind gesetzlich versichert, ein Elternteil privat, kann dieser keine nehmen.
Du musst dieselbe Versicherungsart wie dein Kind haben um Anspruch darauf zu haben.

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Re: Private KV

Antwort von Ally79 am 05.01.2020, 16:30 Uhr

Ok, das war aus Beamtensicht ...

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Re: Private KV

Antwort von Mehtab am 05.01.2020, 16:35 Uhr

Weil das gesetzlich so geregelt ist. Die Mutter einer Freundin meiner Tochter bekam auch keinen einzigen Kind-Krank-Tag, weil der Vater privat versichert war und das Kind beim Vater als Hauptverdiener privat versichert werden musste. Die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter zahlte nicht für das privat versicherte Kind und die private Krankenkasse sieht solche Leistungen nicht vor.

Die Mutter musste immer Urlaub nehmen, wenn ihr Kind krank war.

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?

Antwort von Spirit am 05.01.2020, 16:53 Uhr

Wenn also ich oder mein Mann Beamter sind und die Kinder beim Beamten mitversichert sind, dann gibt es kein Kindkranktage? Also für niemanden? Auch nicht für denjenigen der und er Gesetzlichen ist?
Wenn die Kinder aber bei dem in der Gesetzlichen mitversichert sind schon? Aber nur für dieses Elternteil dann?

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Re: Private KV

Antwort von Spirit am 05.01.2020, 16:55 Uhr

Warum ist ihr Kind dann nicht bei ihr in der gesetzlichen versichert?
Ich finde das gerade sehr nachteilig für die privat versicherten Personen und eben dann auch für die Kinder.

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Re: Private KV

Antwort von Spirit am 05.01.2020, 16:56 Uhr

Irgendwie ungerecht, finde ich zumindest.
Die zahlen ja auch Beiträge oder nicht?

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Re: Private KV

Antwort von Philomena0303 am 05.01.2020, 17:06 Uhr

Du darfst ein Kind nicht gesetzlich versichern, wenn der Hauptverdiener privat versichert ist. Der Hauptverdiener kann sich aber freiwillig gesetzlich versichern und dann auch das Kind mit gesetzlich versichern.

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Re: ?

Antwort von Ally79 am 05.01.2020, 17:08 Uhr

Nein, wenn du Beamtin bist und dein Kind bei dir mitversichert bekommst du Kindkranktage. Dein Mann nur, wenn er ebenfalls so versichert ist wie du. Bei uns ist das zumindest so. Wäre mein Mann gesetzlich versichert ständen ihm keine Tage zu.

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Re: ?

Antwort von Kater Keks am 05.01.2020, 17:11 Uhr

Bei Beamten ist das wieder anders, weil da die Beihilfe mit drin hängt!

Das Problem haben Gutverdiener die komplett privat versichert sind (weil sie es so wollen) und KEINE Beihilfe haben!
Als Beamter habe ich keine Wahl, ich MUSS mich privat versichern......wenn ich nicht den kompletten KV Betrag alleine tragen will und freiwillig in die gesetzliche KV gehe.

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Re: Private KV

Antwort von zita am 05.01.2020, 17:30 Uhr

Hallo,

Bei Beamten gibt es auch kinderkranktage. Sie richten sich hier nicht nach der Beihilfe oder der KV, sondern nach der Sonderurlaub Regelung.

LG Zita

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Re: ?

Antwort von Sonnenkäferchen am 05.01.2020, 17:34 Uhr

Nein, bekommst du nicht!

Mein Mann ist Beamter, 80% Beihilfe, 20% private Krankenversicherung . Da gibt es keine bezahlten Tage, es sei denn, er hat mich die letzten 17 Jahre angelogen.

Wenn ich krank war und mich nicht um die Kinder kümmern konnte, dann hat er mit Attest eine Freistellung bekommen.

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Re: Private KV

Antwort von Mehtab am 05.01.2020, 17:38 Uhr

Früher war es oft so, dass ein gutverdienender Elternteil gar nicht oder privat versichert war, und die Kinder waren beim gestzlich versicherten Elternteil, also meistens bei der Mutter mitversichert. Dem wollte man einen Riegel vorschieben mit der Bestimmung, dass die Kinder beim Hauptverdiener mitversichert werden müssen.

Das war aber lange, bevor es die Kind-Krank-Tage überhaupt gab. Nun treibt das Ganze aber irgendwie seltsame Blüten. Ich weiß nicht, ob der Staat der gesetzlichen Krankenkasse Zuschüsse gibt, oder ob die Kind-Krank-Tage samt Lohnfortzahlung alleine von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen. Dann müsste man das für die private Krankenversicherung auch irgendwie regeln, denn so ist es meiner Meinung nach ungerecht, wenn nur bestimmte Elternteile die Kind-Krank-Tage bekommen. Allerdings könnte es auch Probleme geben, wenn ein Manager seine Kind-Krank-Tage nimmt und dann die Krankenkasse dessen Verdienstausfall finanzieren müsste.

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Re: ?

Antwort von Mehtab am 05.01.2020, 17:40 Uhr

Sonnenkäferchen,

bist du dir sicher, dass dein Mann 80 % Beihilfe bekommt und zu 20 % privat versichert ist und nicht umgekehrt?

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Noch eine Frage

Antwort von Spirit am 05.01.2020, 17:50 Uhr

Aber als gesetzlich Versicherter bekommt man doch auch nur 60 Prozent vom Lohn oder bin ich falsch informiert?

Ich hatte noch keinen Kind-Krank-Tag gebraucht, deshalb weiß ich das ehrlich gesagt nicht.

Auch jetzt waren meine Kinder praktischerweise in meinem Urlaub krank.

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Re: Private KV

Antwort von Kater Keks am 05.01.2020, 17:57 Uhr

Genau, ich bin auch Beamtin und habe Kind-Krank-Tage.

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Re: Private KV

Antwort von dann am 05.01.2020, 17:58 Uhr

Genau, das läuft bei mir als Beamtin unter Sonderurlaub. Ich bekomme zum Beispiel 9 Tage pro Kind bezahlt und einen unbezahlt und maximal 25 Tage für alle.

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Re: ?

Antwort von Musikerin am 05.01.2020, 18:01 Uhr

Das kann nicht sein, ich bin auch verbeamtet und habe Anspruch auf Kinderkrankheitstsge. Bei mir ist es auch so: 80% Beihilfe und 20% KV. Es gibt pro Kind 4 Krankheitstage bezahlt.

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Re: Private KV

Antwort von Spirit am 05.01.2020, 18:03 Uhr

Steht das dann bei dir im Arbeitsvertrag drin?
Auch schon als du noch keine Kinder hattest?

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Falsch!!

Antwort von Trini am 05.01.2020, 18:12 Uhr

Es geht nur nach der Versicherung des Kindes und die zählt i.d.R. keinen Lohnausfall.

Trini

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Re: Noch eine Frage

Antwort von Trini am 05.01.2020, 18:14 Uhr

Du bekommst so viel, wie du Krankengeld bekommen würdest.

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Re: ?

Antwort von Sonnenkäferchen am 05.01.2020, 18:15 Uhr

Ganz sicher, die Kinder auch.

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Re: Noch eine Frage

Antwort von Trini am 05.01.2020, 18:16 Uhr

Du bekommst so viel, wie du Krankengeld bekommen würdest.

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Re: Noch eine Frage

Antwort von Spirit am 05.01.2020, 18:18 Uhr

Okay, Danke dir.

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Re: ?

Antwort von Ally79 am 05.01.2020, 18:39 Uhr

Also wir haben beide in derselben Konstellation Kindkranktage. Auch 80% Beihilfe 20 % privat. Und das bei voller Lohnfortzahlung. Keine Ahnung warum das bei deinem Mann anders ist. Sind die Kinder bei ihm versichert?

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Das kommt auf den AG an

Antwort von Trini am 05.01.2020, 19:04 Uhr

Unsere Beamten (Forschungsinstitut des Bundes) bekommen 4 Tage Sonderurlaub.
Daher sind Angestellte gleichgestellt.
Mit privat versicherten Kindern gibt es 4 Tage im Jahr (insgesamt, nicht pro Kind).
Mit gesetzlich versicherten Kindern, bekommt man die 4 Tage auch, wenn das " Kind krank" von der Kasse aufgebraucht ist.

Trini

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Re: Private KV

Antwort von dann am 05.01.2020, 20:41 Uhr

Das ist Landesrecht und steht bei mir in der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) drin. Da sind solche Dinge geregelt für alle Landesbeamten.

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Re: Private KV

Antwort von Häsle am 05.01.2020, 21:09 Uhr

Es gibt viele verschiedene Beamten-Regelungen. Jedes Bundesland hat eigene Regeln und der Bund selber auch noch mal.

Mein Mann und ich sind bayerische Landesbeamte. Einer von uns hat 50% Beihilfe + 50% PKV. Einer hat 70% Beihilfe + 30% PKV (seit dem 2. Kind, vorher auch 50/50). Die Kinder haben 80% Beihilfe + 20% PKV.

Wenn ein Kind unter 12 krank ist, kann jeder Beamte Dienstbefreiung beantragen. Das wird ganz normal bezahlt. Allerdings gibt es nur 4 Tage pro Kind und nur insgesamt 5 Tage pro Jahr. Also z.B. 3 Tage für Kind 1 und 2 Tage für Kind 2. Wir würden also zusammen auf 10 Tage pro Jahr kommen.
So wurde es uns erklärt und wir haben nie darüber nachgedacht, weil wir das eh noch nie in Anspruch nehmen mussten (ziemlich gesunde Kinder und größtenteils abwechselnde Arbeitszeiten).

Aufgrund dieses Threads habe ich jetzt aber mal gegoogelt und habe herausgefunden, dass auch bayr. Beamte Anspruch auf die gleiche Anzahl von Freistellungstagen haben wie gesetzlich Versicherte, solange die Bezüge unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Falls das so stimmt und die Grenze 2020 tatsächlich bei ca. 62.000€ brutto liegt, dürften wir doch beide je 10 Tage pro Kind Dienstbefreiung bekommen. Da werde ich mal nachhaken, nicht dass unser AG wieder Sonderregelungen erfunden hat.

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Re: Private KV

Antwort von lilly1211 am 06.01.2020, 10:11 Uhr

Nur für den Kleinen wenn dann! Die Große ist über 12.

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Re: Private KV

Antwort von Charo258 am 06.01.2020, 10:58 Uhr

Ganz genau so ist es. Ich war bis 2019 noch gesetzlich versichert. Meine Tochter in der Familienversicherung bei mir. Ich hätte über die gesetzliche kindkrank Tage gehabt, ebenfalls mein Mann über ein bayerisches Beamtengesetz. Zusätzlich hat sein Dienstherr auch noch beschlossen das ganze auf 10 Tage im Jahr zu erhöhen. Bei Beamten sind das individuelle Entscheidungen die nichts mit der Krankenversicherung zu tun haben. Wir haben auch schon welche von meinem Mann genutzt da ich mal wg einer Fortbildung nicht greifbar war. Hat reibungslos geklappt mit einem blauen Attest vom Kinderarzt.
Seit September 19 bin ich auch verbramtet. Nun hat jeder von uns beiden 10 Tage lt. Geschäftsstelle. Wir sind beide 50% Beihilfe und unsere Tochter 80%.
Privat versicherte in der freien Wirtschaft müssen sowas im Arbeitsvertrag vereinbaren. Gibt manche Tarifverträge die das schon drin haben oder eben individuell mit dem Arbeitgeber aushandeln.

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Re: Private KV

Antwort von Häsle am 06.01.2020, 11:44 Uhr

Stimmt, ja.

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Re: Private KV

Antwort von Mugi0303 am 06.01.2020, 13:27 Uhr

Ich bin Beamtin, 70 Prozent Beihilfe, 30 Prozent Privat, mein Mann gesetzlich, Kinder bei meinem Mann gesetzlich.
Ich habe 10 Kind krank Tage pro Kind, läuft hier unter Sonderurlaub nach der Urlaubs Verordnung. Mein Mann hat ganz normal die 10 Tage auch pro Kind.

Vor kurzem hatte ich nur 7 Tage pro Kind, wurde Ende letzten Jahres erhöht.

Bei rein privat, gibt es aber nix, die privaten Krankenkassen zahlen sowas nicht.

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Re: Private KV

Antwort von Mara_Kiri am 06.01.2020, 16:29 Uhr

Nicht ganz richtig. Anspruch auf Kindkranktage (= unbezahlte Freistellung von der Arbei) hat man auch als privat Versicherter. Nur bekommt man dann kein Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, weil es eben eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, der man (Elternteil und/oder Kind) ja nicht angehört. Wenn man Glück hat, zahlt der Arbeitgeber was, je nachdem wie es der Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag regelt.

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Re: Private KV

Antwort von Mara_Kiri am 06.01.2020, 16:39 Uhr

Um nochmal darauf aufmerksam zu machen, da es hier vermischt wird. Es gibt zwei Dinge:

1. Unbezahlte Freistellung von der Arbeit wegen der Krankheit eines Kindes (gesetzlicher Anspruch, sog. Kinderkrankentage) und
2. Kinderkrankengeld, das eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist (Kind und Elternteil müssen beide gesetzlich versichert sein), als Lohnersatzleistung während der kinderkrankentage.

Wie die Regelungen für Beamte sind, weiß ich nicht. Gibt's bestimmt eigene.

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Re: Private KV

Antwort von Mara_Kiri am 06.01.2020, 16:45 Uhr

Das gilt übrigens nur für Verheiratete. Nicht Verheiratete können unabhängig vom. Einkommen wählen, wo das Kind versichert sein soll.

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