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Geschrieben von Trini am 05.01.2020, 19:04 Uhr

Das kommt auf den AG an

Unsere Beamten (Forschungsinstitut des Bundes) bekommen 4 Tage Sonderurlaub.
Daher sind Angestellte gleichgestellt.
Mit privat versicherten Kindern gibt es 4 Tage im Jahr (insgesamt, nicht pro Kind).
Mit gesetzlich versicherten Kindern, bekommt man die 4 Tage auch, wenn das " Kind krank" von der Kasse aufgebraucht ist.

Trini

 
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