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von Kater Keks  am 05.01.2020, 11:42 Uhr

Patientenverfügung und Co.

Bei uns ist die Frage danach gerade aktuell weil Schwiegereltern eine neue Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notar machen lassen wollen und uns als die „Entscheidungspersonen“ im Notfall eintragen lassen wollen. Womit wir natürlich gar kein Problem haben und einverstanden sind. Schwiegereltern wohnen aber weit weg.

Wisst ihr, ob man als betreffende Person da mit anwesend sein muss? Oder reicht eine schriftliche Einverständniserklärung von uns, dass wir damit einverstanden sind, dass wir da eingesetzt werden?

 
16 Antworten:

Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von curvi0815 am 05.01.2020, 11:47 Uhr

Hier gabs ein Formular, wo wir unterschrieben haben, in dem alle Sachen aufgeführt waren, die dann in unserer Entscheidungsgewalt liegen. Dazu waren dann die Wünsche des Betroffenen formuliert. Zum Notar mussten wir nicht.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Jette87 am 05.01.2020, 11:50 Uhr

Also ich kenne das nur ohne Notar.
Man kann sich die Formulare online ausdrucken und ausgefüllt zu seinen Unterlagen geben.
Sie muß lediglich eigenhändig unterschrieben sein.

Also gehe ich davon aus,daß du nicht zum Notar mußt.
Aber Angabe ohne Gewähr

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Kater Keks am 05.01.2020, 11:50 Uhr

Okay, ich danke dir.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Hasenmami89 am 05.01.2020, 11:52 Uhr

Also meine Eltern haben auch eine Verfügung.
Wir Kinder sind die "Berechtigten", wenn sie nicht mehr entscheiden können.
Ich bekam einen dicken Brief bzw. Abschrift vom Notar zugesandt. Dann wusste ich es erst.

Ich wurde es also ohne es zu wissen und somit auch ohne Unterschrift.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das von Ort zu Ort anders sein kann.
So ist es zB auch mit Adoptionen (aber vllt kommt das auch auf die Gerichte an).

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Meyla am 05.01.2020, 11:52 Uhr

Es braucht hier überhaupt keinen Notar. Das Formular ist hinterher nicht gewichtiger als ein ohne Notar aufgesetztes. Es geht NUR um den Willen der darin betreffenden Person. Nichts anderes.


Schade, dass sich dieser Mythos so hartnäckig hält.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Kater Keks am 05.01.2020, 11:53 Uhr

Schwiegereltern wollen das lieber beim Notar machen und auch dort niederlegen lassen, verbunden auch mit einem Testament.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Kater Keks am 05.01.2020, 11:54 Uhr

Na Schwiegerpapa hat uns gefragt, ob wir damit einverstanden sind, da kam dann halt die Frage auf, ob dabei sein müssen, oder nicht.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Kater Keks am 05.01.2020, 11:56 Uhr

Schwiegereltern haben im Bekanntenkreis gerade die Erfahrung gemacht, dass das mit den selbst ausgefüllten Formularen - wo nie ein drüber guckt, ob es alles richtig und vollständig ist - ganz böse in die Hose gehen kann. Daher wollen sie lieber zum Notar gehen, wo man auch mal nachfragen und sich was erklären lassen kann.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Anna3Mama am 05.01.2020, 12:08 Uhr

Kann ich auch nur empfehlen. Diese Online-PVs sind im Ernstfall nicht viel Wert, weil sie zu Wischi-Waschi sind und Ärzte bzw Krankenhauspersonal auf so einer Grundlage nicht so handeln können/dürfen, wie es der Patient eigentlich wünschte.
Wir hatten genau den Fall und mein Vater musste noch 7 Tage im künstlichen Koma liegen.
Daraufhin hat meine Mutter ihre PV direkt neu gemacht, im KKH wurde sie noch beraten, was und wie was formuliert sein muss.
Einen Notar braucht es wirklich nicht, aber wenn sie das so wollen...

Wichtig ist, dass die PV an mehrere Leute auch verteilt wird und schnell zugänglich ist.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Korya am 05.01.2020, 12:12 Uhr

Bei meiner Schwester haben wir das Formular ebenfalls einfach handschriftlich unterschrieben, ohne Notar.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Lucylu am 05.01.2020, 12:12 Uhr

Meine Eltern haben das auch beim Notar machen lassen. Ich hab ein offizielles Schreiben mit Siegel ect. gekriegt. Das ist auch bei irgendeinem Gericht (?) hinterlegt. Weil wenn etwas passiert, ist ja vielleicht erstmal kein Angehöriger dabei...woher soll denn das Krankenhaus wissen, das eine Solche bzw. Vorsorgevollmacht vorliegt? Also wenn es selbst im Internet ausgedruckt und unterschrieben in der Schublade daheim liegt?!

Lg Lucy

P.s. ich musste aber niergendwo dabei sein und auch nichts unterschreiben! Meine Eltern haben mich aber natürlich vorher gefragt...

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Hasenmami89 am 05.01.2020, 12:33 Uhr

Ja. So ist das bei uns auch.
Ganz offiziell mit Siegel usw.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Maroulein am 05.01.2020, 15:32 Uhr

Ich hab vom Notar einen schrieb bekommen den ich unterschrieben zurück senden musste,meine Eltern haben dort auch den Wunsch festgehalten dass wir im Falle dass sie nicht mehr entscheiden können die Betreuung übernehmen sollen,so habe ich einen Eintrag ins Register wo die Vollmacht hinterlegt ist.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von Philo am 05.01.2020, 17:13 Uhr

Wenn du beim Notar unterschreiben müsstest, könntest Du - auf Kosten dessen, der das aufgibt - bei einem Notar ums Eck erledigen.
Hab ich schon öfter gemacht, da meine Eltern / Geschwister weit weg wohnen und einiges notariell geregelt wurde.
LG

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von bea+Michelle am 05.01.2020, 17:28 Uhr

Meine Schwiegereltern haben das auch über den Notar gemacht, da mußten die Kinder mit.

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Re: Patientenverfügung und Co.

Antwort von SHE am 06.01.2020, 17:11 Uhr

Hallo,
zur Frage, im Normalfall müsst Ihr persönlich anwesend sein. Es gibt Ausnahmen (ihr seid persönlich bekannt oder die Schwiegereltern, das liegt im Ermessen), aber normalerweise läuft so etwas immer persönlich ab.

Damit meine ich die Vorsorge oder die Generalvollmacht. Die Patientenverfügung hat beim Notar in dieser Konstellation nichts zu suchen –auf jeden Fall nicht in der Vollmacht. Es kommt zwar manchmal vor, ist aber – wie ich später beschreibe – ungut. Viele Notare kennen sich mit Patientenverfügungen nicht aus und die Angehörigen gehen in dem Glauben ab, es sei eine Patientenverfügung in der Vollmacht, dabei handelt es sich lediglich um die Gesundheitsfürsorge.

Bei der Gesundheitsfürsorge bekommt Ihr die Rechte entsprechende Entscheidungen im Fall zu treffen, zb. Sondennahrung, Bluttransfusion, Beatmung etc. Diese Gesundheitsfürsorge sollte immer damit enden, das ihr die Patientenverfügung (sofern vorhanden) dabei zu beachten habt.

Die Patientenverfügung ist nicht euer Wille sondern lediglich der, der Betroffenen. Sie kann auch im Netz ausgedruckt und ohne Euch von den Betreffenden ausgefüllt werden. Ganz wichtig dabei ist ein neutraler Zeuge, der bestätigen kann, dass dies in freiem Willen und augenscheinlich im Besitz der geistigen Kräfte geschehen ist. Dafür empfehle ich immer den Hausarzt. (keine engen Verwandten)

Sehr wichtig, die Patientenverfügung muss alle 2 spätestens alle 3 Jahre aktualisiert werden. (einfach mit neuem Datum Betroffenen und Zeuge – muss nicht der gleiche sein – unterschreiben lassen)

Ihr müsstet also in der Notariellen Vollmacht herum schreiben, und das in allen Ausfertigungen, denn was nützt es Dir wenn Schwiegervater es in seiner aktualisiert und du im Notfall nur deine vorliegen hast.

Es muss keine notarielle Vollmacht sein, aber in bestimmten Fällen immer besser. Banken verlangen immer eine notarielle Vollmacht. Dies kann man mit einer Bankvollmacht umgehen. (kostet bei unserer Sparkasse 20 € und ihr habt im Todesfall alle Rechte – aber auch dort müsst ihr meist pers. Vorstellig werden.)

Solltet ihr im Pflegefall freiheitsentziehende Maßnahmen beim Amtsgericht beantragen müssen (Bettgitter, Rollstuhlgurte, Unterbringung in beschützenden Bereichen) werdet Ihr mit einer notariellen Vollmacht keine Probleme haben (bei entsprechendem Attest).

Bei Immobilien und/oder hohem Barvermögen rate ich immer zur notariellen Vollmacht. Habe es leider in meinem Berufsleben schon häufiger erlebt, dass ein Kind sich kümmert und es nicht nur aufs liebste (nämlich das Geld) abgesehen hat, und das andere Kind legt dem Vater oder der Mutter, die schon leicht Dement ist, mit Druck eine Vollmacht vor, die dann unterschrieben wird ohne das gewusst wird was unterschrieben wird. Sollte es dann zur Klage kommen ist die notarielle Gold wert.

Vergesst nicht die Vollmacht der Pflege/Krankenkasse zu schicken, sonst könnt ihr in einem plötzlich auftretenden Notfall nichts bestimmen und keine Infos erhalten (Datenschutz)

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