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Geschrieben von zwergchen84 am 25.02.2021, 6:58 Uhr

Hm, ich weiß nicht, wie es anderswo geregelt ist,

"Auch weiterhin gilt für Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit der erleichterten
Beurlaubung, um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen. Die Eltern
erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail. Die Beurlaubung gilt dann
als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Bitte informieren Sie die Eltern auch
vor Ort über diese Möglichkeit."

Schreiben des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein
Ich denke, so ähnlich dürfte es auch in anderen Ländern geregelt sein

 
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