Geschrieben von DK-Ursel am 15.08.2018, 16:31 Uhr |
Erst mal....
Hej!
Hier bei uns erstreckt sich das auch darauf, daß Arzt, Bank und Kommune (Sozialamt und Co) einem Auskunft geben dürfen über Dinge,diesonst der Schweigepflicht unterliegen.
Und genau: Änderungen in der Medizinierung können dann mit dem, der diese Vollmacht hat, besprochen werden und ggf. auch geändert.
Wenn ich Betreuer richtig übersetze, müßte der Betreffende, um den es geht, dan nauch offiziell lentmünmdigt = nicht mehr geschäftsfähig sein.
Gruß Ursel, DK,
- Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - sojamama 15.08.18, 16:06
- Erst mal.... - Trini 15.08.18, 16:15
- Re: Erst mal.... - sojamama 15.08.18, 16:20
- Re: Erst mal.... - Mimi987 15.08.18, 16:29
- Re: Erst mal.... - DK-Ursel 15.08.18, 16:31
- Re: Erst mal.... - sojamama 15.08.18, 16:20
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Mimi987 15.08.18, 16:27
- hast PN - wickiefan 15.08.18, 16:37
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Christine70 15.08.18, 17:07
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Felica 15.08.18, 18:06
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - kanja 15.08.18, 17:05
- Danke an alle..... - sojamama 15.08.18, 17:19
- Erst mal.... - Trini 15.08.18, 16:15