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Geschrieben von DK-Ursel am 15.08.2018, 16:31 Uhr

Erst mal....

Hej!

Hier bei uns erstreckt sich das auch darauf, daß Arzt, Bank und Kommune (Sozialamt und Co) einem Auskunft geben dürfen über Dinge,diesonst der Schweigepflicht unterliegen.
Und genau: Änderungen in der Medizinierung können dann mit dem, der diese Vollmacht hat, besprochen werden und ggf. auch geändert.

Wenn ich Betreuer richtig übersetze, müßte der Betreffende, um den es geht, dan nauch offiziell lentmünmdigt = nicht mehr geschäftsfähig sein.

Gruß Ursel, DK,

 
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