Geschrieben von Mimi987 am 15.08.2018, 16:29 Uhr |
Erst mal....
Wenn es eine Patientenverfügung gibt und diese den zu entscheidenen Fall abdeckt,musst du nichts mehr entscheiden.
Eine Patientenverfügung sollte möglichst detailliert abgefasst werden und alle 5 Jahre erneuert werden
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - sojamama 15.08.18, 16:06
- Erst mal.... - Trini 15.08.18, 16:15
- Re: Erst mal.... - sojamama 15.08.18, 16:20
- Re: Erst mal.... - Mimi987 15.08.18, 16:29
- Re: Erst mal.... - DK-Ursel 15.08.18, 16:31
- Re: Erst mal.... - sojamama 15.08.18, 16:20
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Mimi987 15.08.18, 16:27
- hast PN - wickiefan 15.08.18, 16:37
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Christine70 15.08.18, 17:07
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Felica 15.08.18, 18:06
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - kanja 15.08.18, 17:05
- Danke an alle..... - sojamama 15.08.18, 17:19
- Erst mal.... - Trini 15.08.18, 16:15
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