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Geschrieben von Trini am 15.08.2018, 16:15 Uhr

Erst mal....

...bist du mit der Vorsorgevollmacht noch kein Betreuer, aber du signalisierst deine Beritschaft, die Betreuung zu übernehmen, wenn einer der Eltern nicht mehr geschäftsfähig sein sollte.
Und dann würdest du auch trotz Patientenverfügung gefragt werden, wenn etwas Medizinisches zu entscheiden ist.

Trini

 
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