Geschrieben von Trini am 15.08.2018, 16:15 Uhr |
Erst mal....
...bist du mit der Vorsorgevollmacht noch kein Betreuer, aber du signalisierst deine Beritschaft, die Betreuung zu übernehmen, wenn einer der Eltern nicht mehr geschäftsfähig sein sollte.
Und dann würdest du auch trotz Patientenverfügung gefragt werden, wenn etwas Medizinisches zu entscheiden ist.
Trini
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - sojamama 15.08.18, 16:06
- Erst mal.... - Trini 15.08.18, 16:15
- Re: Erst mal.... - sojamama 15.08.18, 16:20
- Re: Erst mal.... - Mimi987 15.08.18, 16:29
- Re: Erst mal.... - DK-Ursel 15.08.18, 16:31
- Re: Erst mal.... - sojamama 15.08.18, 16:20
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Mimi987 15.08.18, 16:27
- hast PN - wickiefan 15.08.18, 16:37
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Christine70 15.08.18, 17:07
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - Felica 15.08.18, 18:06
- Re: Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuer - kanja 15.08.18, 17:05
- Danke an alle..... - sojamama 15.08.18, 17:19
- Erst mal.... - Trini 15.08.18, 16:15
Die letzten 10 Beiträge